Bedingtes vs. bedingungsfreies Grundeinkommen

In einer Welt der Zwänge brauchen wir neue und innovative Ideen, um die zunehmende Armut zu beenden und den technologischen Fortschritt für alle Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen. Diese Idee könnte mit einem bedingungsfreien Grundeinkommen (BGE) erstmals gefunden sein, indem wir uns allen einfach ein gutes Leben gönnen.

In der weltweiten Diskussion rund um ein Grundeinkommen finden sich enorm viele Ideen; diese reichen von einem solidarischen bis zu einem bürgerlichen Grundeinkommen. All diese Formen sind mit unterschiedlichen Bedingungen belegt und dadurch nicht wirklich etwas Neues. Die einzige Form des Grundeinkommens, die innovativ wäre, wäre zweifelsohne das bedingungsfreie Grundeinkommen, ein Einkommen das ohne Gegenleistung einfach an alle Staatsbürger eines Landes ausbezahlt werden würde.

Die dadurch entstehende Freiheit des Einzelnen wäre weltweit einmalig, da man damit die Menschenrechte erstmals vom Papier in die Realität bringen könnte – sie wären somit fortan für die Bürger real. Was wiederum zu einem Dominoeffekt führen könnte, weil andere Länder und die dort lebenden Menschen ebenfalls diese wunderbare Idee gerne umsetzen möchten.

Der Vergleich

Ein Vergleich zwischen einem bedingten und einem bedingungsfreien Grundeinkommen zeigt uns den enormen Unterschied, der die Idee des Grundeinkommens auf der einen Seite entweder zu einer neoliberalen Falle (bedingtes) oder auf der anderen Seite zu einen humanen Weg (bedingungsfrei) werden lässt.

Bedingtes Grundeinkommen

Der Mensch wird als „reines Objekt“ gesehen, der – sofern er ein Grundeinkommen erhält – dieses innerhalb eines begrenzten Gebietes (Landes) auszugeben (Steuern zu zahlen) hat. Das bedeutet, er muss für den Erhalt des Grundeinkommens die Gegenleistung erbringen, in besagtem Land zu leben und dort seinen Lebensmittelpunkt zu haben.

Durch diesen Zwang (Bedingung) werden Menschen, die ins Ausland gehen möchten, um dort zum Beispiel zu studieren, zu arbeiten oder auch nur um eine gewisse Zeit im Alter wo anders zu leben, das Grundrecht eines Grundeinkommens wieder entzogen. Sie würden dieses ganz einfach verlieren und stünden dann ohne ein Grundeinkommen da.

Daher ist ein bedingtes Grundeinkommen nicht menschenrechts-konform. Ein bedingtes Grundeinkommen könnte zudem der Beginn eines totalen Überwachungsstaates sein, da der Erhalt nur für Menschen gelten würde, die sich auch tatsächlich im Inland aufhalten. Und wie kontrolliert man das?

Missbrauch wäre hier an der Tagesordnung und durch Mehrfachstaatsbürgerschaften entstünde ein enormer und aus unserer Sicht unnötiger und zusätzlicher Verwaltungs- und Bürokratieaufwand. Die Summe liegt meist um die 1.000,– Euro, um den Erwerbsarbeitszwang weiterhin aufrechtzuerhalten.

Beim bedingungsfreien Grundeinkommen sähe die Situation schon ganz anders aus.

bedingungsfreies Grundeinkommen

Der Mensch wird als Mensch gesehen, da dieser ein Grundeinkommen bedingungsfrei erhält = ohne jegliche Gegenleistung und ohne jegliche Erwartungshaltung an seiner Person. Er kann dort leben WO und auch WIE er gerne möchte. Er wäre erstmals seit langem wieder ein freier Mensch, ohne Zwänge und ohne Existenzängste.

Ein einmal gewährtes bedingungsfreies Grundeinkommen kann unter keinen Umständen wieder verloren werden, selbst dann nicht, wenn dieser seine Staatsbürgerschaft verlieren sollte oder – aus welchen Gründen auch immer – diese wechseln würde, weil hier das Geburtsrecht gelten würde.

Damit wäre ein Missbrauch bei Mehrfachstaatsbürgerschaften oder auch Mehrfachauszahlungen, die auf falschen Angaben beruhen, unmöglich, was wiederum den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduzieren würde.

Diese Form der Umsetzung entspräche den Menschenrechten, da diese ein universelles und personenbezogenes Recht sind und als solches nicht an einer Staatsgrenze endet, noch je verloren bzw. beendet werden kann.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Wenn zu guter Letzt noch die zu erwartende Summe klar über der Armutsgrenze läge, wären die Menschenrechte gewahrt und garantiert.

Mit dem „BGE Österreich“ haben wir bereits ein Modell, das einem bedingungsfreien Grundeinkommen entspricht und auch menschenrechts-konform ist.

Außerdem berücksichtigt das „BGE Österreich“ auch den Wunsch, dass alle Menschen, die in Österreich leben, auch ein Grundeinkommen erhalten sollen. bedingungsfrei für deren Staatsbürger und bedingt für ausländische Mitbürger, um so allen Menschen in Österreich ein würdevolles Leben zu ermöglichen.

Und wie dies funktionieren kann, wird in nachfolgender Grafik kurz angezeigt.

*) Diese Auszahlung unterliegt den Bedingungen, dass der ausländische Bürger seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und es in seinem eigenen Land selbst noch kein bedingungsfreies Grundeinkommen gibt. Daher ein bedingtes Grundeinkommen.

Für Ausländer mit festem Wohnsitz in Österreich, deren Heimatland ebenfalls bereits ein bedingungsfreies Grundeinkommen ausbezahlt, dessen Höhe jedoch geringer ist, als das nationale BGE, erhalten eine Ausgleichszahlung, um auf die selbe Höhe des nationalen BGE zu kommen.

Das Modell, Konzept und eine Kostenschätzung dazu findet sich hier: “BGE Österreich

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