Auf dieser Seite werden die am häufigsten gestellten Fragen (FAQs = Frequently asked Questions) zum Thema bedingungsfreies Grundeinkommen bzw. Grundeinkommen im Allgemeinen sowie unsere Antworten dazu publiziert. Wenn auch Du noch offene Fragen hast, dann schick uns einfach Deine Fragen an Info@Akademie-BGE.at. Wir werden ein Antwort darauf finden und veröffentlichen sie dann ebenfalls hier. Oder komm’ einfach zu einem unserer Treffen persönlich einmal vorbei.
Modell “BGE Österreich”
Dieses Modell entstand aus der Notwendigkeit heraus, endlich ein konkretes Modell für unser Land zu erstellen, um allen interessierten Menschen zu zeigen, worum es bei einem tatsächlich bedingungsfreien Grundeinkommen wirklich geht und wie dieses ausgestaltet werden könnte, um der eigentlichen Grundidee auch gerecht zu werden.
Die wichtigsten Punkte drehen sich um die bedingungsfreiigkeit und die Art der Realisierung. Während viele Modelle mit der bedingungsfreiigkeit ernsthafte Probleme haben, nehmen wir diese ernst und sagen, dass "bedingungsfrei" bei unserem Modell auch bedingungsfrei bedeutet.
Bei der Realisierung achten wir darauf, dass es zu keinerlei Steuererhöhungen kommt. Wir haben zudem eine klare Vision darüber, wie es zu einer kontinentalen (Phase 2) und weltweiten Umsetzung (Phase 3) kommen könnte, wodurch es dann zu einem der wichtigsten Reformschritte kommt, um eine gemeinwohl-orientierte Wirtschaftsform zu etablieren.
Unser Motto dazu:
Geld hat den Menschen zu dienen und nicht umgekehrt.
Doch, echte Liebe ist bedingungsfrei. Außerdem kommt ja auch der Mensch aus der bedingungsfreiigkeit. Im Mutterleib sind wir bedingungsfrei mit Liebe, Nahrung, Energie, ausreichend Platz und Wärme ganze neun Monate (im Regelfall) aus einer befruchteten Eizelle zu dem geworden, was danach in perfekter Form geboren wird: Ein neues Lebewesen, das nur durch diese bedingungsfreiigkeit überhaupt zu dem werden konnte.
Man stelle sich nun vor, wenn diese bedingungsfreiigkeit nicht mit dem Durchtrennen der Nabelschnur beendet werden würde, sondern auch nach der Geburt bis zum Tode in Form eines bedingungsfreien Grundeinkommens (BGE) einfach weiter geführt wird.
Da gibt es auf staatlicher Ebene nur eine einzige Möglichkeit: Es seinen Staatsbürgern selbst zu garantieren. Man kann es so ähnlich wie die eigene Staatsbürgerschaft sehen, die hat man garantiert auch sein Leben lang, unabhängig davon, WO man tatsächlich lebt.
Nein, da am Ende das Geburtsorts-Prinzip gilt. Das bedeutet, selbst im Falle, dass man seine Staatsbürgerschaft verlieren sollte, sie aufgibt oder durch eine andere ersetzt, würde hier immer der Geburtsort gelten, an dem eindeutig erkannt werden kann, wer und von welchen Land ein bedingungsfreies Grundeinkommen erhält.
Der Geburtsort ist ein zufälliges und unverrückbares Ereignis und damit eine saubere und eindeutige Lösung, die erstens nicht missbraucht werden kann und zweitens auch keinen Kontroll- und Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Der Geburtsort stellt somit keine Bedingung dar.
Die Formel lautet:
„BGE Österreich“ = Mindestsicherung bzw. Mindestlohn + 100% Wohlstands-Anteil
Für Österreich wäre das für das Jahr 2020 ein bedingungsfreies Grundeinkommen von etwa 1.800,– Euro netto (12x im Jahr) für alle Österreicher jedes Alters. Eltern von Kindern bis zum 18. Lebensjahr erhalten für diese nur die Hälfte des Betrags ausbezahlt – die andere Hälfte wird angespart und wird mit dem 18. Lebensjahr auf das Konto des dann Erwachsenen ausbezahlt, um so einen idealen Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen.
Ganz einfach.
In der ersten Phase durch enormes Einsparungspotential bei den bestehenden, überbordenen Bürokratiekosten, die auf einem nahezu unkontrollierbaren Verwaltungsaufwand beruht und der zudem kontraproduktiv ist und oft auch gegen die Menschenrechte verstoßen hat.
Durch die generelle Vereinfachung, die Dank des BGE entsteht, und der Zusammenführung bestehender Sozialausgaben in bestimmten bereits genannten Bereichen (siehe unser Konzept).
Und durch eine direkte Förderung des einzelnen Menschen, anstelle von juristischen Personen, die zum Teil über komplizierte und aufwändige Verfahren Subventionen und Fördergelder erhielten. Sollte darüber hinaus noch Geld fehlen, um die angegebene Höhe auch ausbezahlen zu können, dann könnte man sehr einfach eine Finanztransaktions-Gebühr einheben.
Eine zweckgebundene Gebühr, die für jede einzelne Transaktion (=Geldbewegung) eingehoben wird.
Beispiel: Sie geben in Monat 2.000,-- Euro aus, dabei kommt es zu verschiedenen Transaktionen, wobei jeweils 1-?% an Finanztransaktions-Gebühr für das BGE eingehoben wird. Bei 1% wären dies zum Beispiel 20,-- Euro an Finanztransaktions-Gebühr, die zu bezahlen wäre.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Finanzbedarf, der für die Auszahlung des BGE in der jeweiligen Höhe benötigt wird.
Nach der Umsetzung des "BGE Österreich" entfallen beispielsweise folgende bisherige Leistungen:
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Pensions-Auszahlungen (bis zur Höhe des "BGE Österreich")
- Sozialhilfe (Mindestsicherung)
- Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
- Alle Steuerfreibeträge
Weiters entfallen alle individuellen Förderungen und Subventionen an Unternehmen, Vereine und Organisationen (ausgenommen Dienstleistungen, die dem Gemeinwohl und der Sicherheit von Menschen dienen). Es werden nicht juristische Personen gefördert, sondern direkt jeder einzelne Mensch.
Alle notwendigen Mehrleistungen, die es auch bisher gab, um Menschen ein würdevolles Leben zu ermöglichen, wie zum Beispiel das Pflegegeld und die beste Unfall- und Krankenversicherung für alle Menschen.
Ja, nämlich:
- Erste Höchstpreisedikte für Wohnungsmieten werden definiert
- Zinsfreie Kredite für das Eigenheim
Beim "BGE Österreich" handelt es sich um:
- Individuellen Rechtsanspruch
Unabhängig davon, ob Du alleine oder mit anderen lebst, ob Du verheiratet bist oder nicht. - Keine Bedürftigkeits-Prüfung
Jeder Mensch hat Anspruch darauf, unabhängig von Einkommen und Vermögen. - bedingungsfreiigkeit
Ohne Gegenleistung wird es - wie die Liebe - bedingungsfrei gewährt. - Existenz- und Teilhabe-Sicherung
Es sichert Existenz und volle Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Weiters:
- Sozialversicherung
Es garantiert die beste Unfall- und Krankenversicherung für alle Menschen. - Pflegegeld bei besonderer Bedürftigkeit
Pro Pflegestufe erhöht sich das "BGE Österreich" um 20%. - Unpfändbar und wertgesichert
Die Auszahlung kann immer nur in einem Land erfolgen, um so Doppelbezüge zu vermeiden, unabhängig davon, in welchem Land man seinen Lebensmittelpunkt gewählt hat. Es ist das Herkunftsland des Bürgers ausschlaggebend. Bei Doppel-Staatsbürgerschaften ist der Geburtsort maßgebend.
Ausländische Bürger, die mindestens 10 Jahre bereits im Land leben oder zumindest drei Jahre legal im Land gearbeitet haben, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Auszahlung eines Grundeinkommens. Diese Auszahlung unterliegt jedoch den Bedingungen, dass der ausländische Bürger seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und es in seinem eigenen Land selbst noch kein bedingungsfreies Grundeinkommen gibt (siehe "Auszahlungsstelle").
Geld für die Auszahlung des Grundeinkommens
ist mehr als genug vorhanden.
Hier wäre ein internationaler Fonds die beste Lösung, über den solche seltenen Fälle ebenfalls zu einem bedingungsfreien Grundeinkommen kämen, das sich bei der Auszahlungssumme immer an den höchsten Lebensstandard auf dieser Welt richten sollte.
Ein Umstand, der auch das Ziel für alle Menschen auf dieser Welt sein sollte und der bei einem weltweiten BGE nach unserem Modell-Vorschlag auch eintreten würde.
Bedingtes Grundeinkommen (BGE)
Wir lassen niemanden zurück und haben folgende Idee dazu:
Ausländische Bürger, die mindestens 10 Jahre bereits im Land leben oder zumindest drei Jahre legal im Land gearbeitet haben, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Auszahlung eines Grundeinkommens. Diese Auszahlung unterliegt den Bedingungen, dass der ausländische Bürger seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und es in seinem eigenen Land selbst noch kein bedingungsfreies Grundeinkommen gibt. Daher nur ein bedingtes Grundeinkommen (BGE).
Für Ausländer mit festem Wohnsitz in Österreich, deren Heimatland ebenfalls bereits ein bedingungsfreies Grundeinkommen ausbezahlt, dessen Höhe jedoch geringer ist, als das nationale BGE, erhalten eine Ausgleichszahlung, um auf die selbe Höhe des nationalen BGE zu kommen.
Bedingtes Grundeinkommen Light (“BGE Light”)
Wir lassen niemanden zurück und haben folgende Idee dazu:
Ausländische Bürger, die keinen Anspruch auf ein bedingtes Grundeinkommen (BGE) haben, weil sie erst weniger als 10 Jahre in Österreich leben oder weniger als 3 Jahre legal gearbeitet haben, erhalten – sofern sie einen legalen Aufenthaltsstatus haben – ein „BGE Light“ - ein vorübergehend bedingtes Grundeinkommen - in der Höhe von 50% des „BGE Österreich“ .
Für Ausländer mit festem Wohnsitz in Österreich, deren Heimatland ebenfalls bereits ein bedingungsfreies Grundeinkommen ausbezahlt, dessen Höhe jedoch geringer ist, als das nationale BGE, erhalten eine Ausgleichszahlung, um auf die selbe Höhe des nationalen BGE zu kommen.
BGE-Einwände aus der Praxis
Warum nicht? Es gab immer wieder Errungenschaften aus der Gesellschaft heraus, von denen wir sogar heute noch profitieren.
Der Bauernstand konnte sich einst nicht vorstellen, dass die Leibeigenschaft irgendwann enden wird. 1781 wurde sie jedoch abgeschafft. Dasselbe galt für die Anliegen der Gewerkschaften. Die Arbeiterklasse glaubte nicht, dass sie jemals aus der Sklavensituation der Industrialisierung kommen werde.
Dazu muss man sagen, dass viele ein falsches Bild von unserer Gesellschaft haben, denn sie ist alles andere als eine Leistungsgesellschaft. Was nicht vorhanden ist, kann nicht verloren gehen.
Der Begriff dient nur zur Verwirrung der Menschen, denn Leistung ist etwas Relatives. Alleine an den ungerechtfertigten Löhnen sieht man, dass nicht nach Leistung entlohnt wird. Eine Leistung zu definieren ist nicht leicht, oder gar unmöglich.
Unsere Vorfahren hatten einst den Traum vom Schlaraffenland. Keiner sollte sich mehr buckelig arbeiten müssen. Wir haben heute bereits ein Schlaraffenland. Zwar fliegen die gebratenen Hühner nicht ins Maul, aber sie werden direkt ins Haus geliefert. Und nicht nur die Hühner, sonder Essen aus aller Welt und Sachgüter aller Art.
Statt schwer am Feld zu schuften sitzen bereits viele gemütlich im Büro. Wo früher Bauarbeiter schwer graben mussten, erledigt ein Bagger diese Arbeiten. Selbst im eigenen Haushalt fällt die Arbeit aus. Waschmaschine, Saugroboter, Geschirrspüler usw. sind zu Selbstverständlichkeit geworden. Wir müssen uns daran gewöhnen, dass wir nicht mehr arbeiten müssen, sondern nur noch Arbeiten, wenn wir es wollen.
Liebe Österreicherinnen und Österreicher!
Bereits heute bezieht eine Mehrheit von uns ihr Einkommen vom Staat.
Dazu zählen unter anderem (unabhängig von eventuell geleisteten Mitgliedsbeiträgen)
- die Schulen und das gesamte Bildungswesen
- das AMS und das Sozialamt
- Arbeitslose
Nein, es ist eine neue Form, die die Erfahrungen des Kommunismus und Kapitalismus berücksichtigt, um das Beste für die Menschen zu erwirken. Zudem ist es notwendig, da unser Sozialsystem im Laufe der Zeit nicht an die Entwicklung der Wirtschaft angepasst wurde. Grundeinkommen ist eine neue soziale Sicherheit, die sich optimal an die Entwicklungen unserer Wirtschaft und Gesellschaft anpasst.
Ein Grundeinkommen ist eine zutiefst menschliche Idee!
Die Vollbeschäftigung steht bezogen auf Arbeit für die Beschäftigung aller Erwerbspersonen. Mit unserem „BGE Österreich“ ist aber Erwerb prinzipiell nicht mehr notwendig, solange keine höheren Ansprüche an die eigene Lebensgestaltung gestellt werden.
Täglich werden unzählige Erfindungen gemacht, die den Menschen von der Arbeit nicht nur unterstützen, sondern immer mehr befreien und somit den Sinn der Industrialisierung und der Wirtschaft erfüllen.