Bewusstsein? Wofür?
Unsere Grundeinkommens-Initiative „BGE Österreich“ ist bedingungsfrei, was die Verteilung und Auszahlung betrifft.
Aber so ganz ohne Bedingung ist so ein „bedingungsfreies“ Grundeinkommen dann doch auch wieder nicht: Es setzt nämlich ein gewisses Bewusstsein bzw. Bewusstwerden in den „Hinterköpfen“ von uns Menschen über den Umgang damit voraus! Dieses Bewusstsein versuchen wir für unterschiedliche Lebensbereiche aktiv zu fördern, weil wir mit einem Grundeinkommen mehr verbinden, als eine reine Bankanweisung.
Grundeinkommen ist mehr als Geld!
Wenn über das Grundeinkommen mit Geld gesprochen wird, ist meist – aber nicht immer – das bedingungsfreie Grundeinkommen gemeint. Das Wort vor „Grundeinkommen“ ist entscheidend, um zu wissen, wie man mit Menschen umgeht. Wenn davor „bedingungsfrei“ steht, so sollten damit auch reale Menschenrechte verbunden sein, da jeder Mensch ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben hat – und zwar eben bedingungsfrei.
Was bedeutet eigentlich „bedingungsfrei“?
„bedingungsfrei“ ist eine Eigenschaft, die im Grunde genommen sehr einfach zu verstehen ist; sie bedeutet nämlich: „Ohne jegliche Gegenleistung„. Leider findet man gerade beim Thema „Grundeinkommen“ sehr oft Interpretationen, wo plötzlich von einer Wohnsitzpflicht die Rede ist oder auch andere Einschränkungen gelten.
Doch all diese Deutungen führen dazu, dass der Sinn hinter „bedingungsfrei“ aufgeweicht wird, umgangen und ad absurdum geführt wird, um gegenüber Menschen eine gewisse Erwartungshaltung einzufordern, wie beispielsweise diejenige, dass das erhaltene Geld (BGE) nur in einem dafür vorgesehenen, begrenzten Wirtschaftsraum ausgegeben werden darf. Hier sprechen wir also von einer klaren Gegenleistung, ohne der es kein BGE gebe – ein klarer Widerspruch zur bedingungsfreiigkeit.
Es gibt vier international anerkannte Kriterien für „bedingungsfreies Grundeinkommen“:
- bedingungsfrei
- universell und allgemein
- personenbezogen
- existenz- und teilhabe-sichernd
Muss man dann „bedingungsfrei“ noch definieren?
Aus unserer Sicht bedarf es für „bedingungsfrei“ keiner Interpretationen noch irgendwelcher Erklärungen. Ein Menschenrecht, welches ebenfalls universell ist und das zu Ende gedacht wird, kann niemals an einer (Staats-) Grenze verloren gehen. Ein personenbezogenes Recht, das ein individuelles Recht darstellt, sollte ebenfalls nie mehr verloren gehen, egal WO und WIE der Mensch lebt.
Unser wunderbarer Planet Erde gehört uns allen, keinem Unternehmen, keinem Staat und auch keiner Gruppe von Menschen, er gehört uns allen und jeder Mensch hat ein Recht auf seinen Anteil, ein Recht auf Einkommen. Mit dem bedingungsfreien Grundeinkommen könnten somit erstmals die Menschenrechte in die Realität umgesetzt werden. Wer dies anders sieht, nimmt dem Grundeinkommen die bedingungsfreiigkeit und verletzt damit diese wundervolle Grundidee.
Mit unserem „BGE Österreich“ bieten wir den Menschen in Österreich ein echtes bedingungsfreies Grundeinkommen, weil uns eine menschenrechts-konforme Umsetzung ein zentrales Anliegen ist.
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