Grundeinkommen mit Geld

Grundeinkommen mit Geld

Wir wollen aufzeigen, dass eine Finanzierung des Grundeinkommens möglich ist, ohne neue Steuern einzuführen und in der zweiten Phase sogar ohne jemandem etwas wegzunehmen. Wir wollen ein Grundeinkommen schaffen, das die angespannte Neidgesellschaft definitiv beendet.

Das bedingungsfreie Grundeinkommens-Modell schlägt insgesamt drei Phasen vor, die auch unabhängig voneinander realisiert werden können. Dabei werden erstmals die Menschenrechte und die bedingungsfreiigkeit als wichtigste Merkmale ernst genommen, um so eine nachhaltige, weltweite Umsetzung in drei Phasen zu ermöglichen, nämlich:


Phase 1 – Nationale Umsetzung:
„BGE Österreich“

Das bedingungsfreie Grundeinkommens-Modell für Österreich = „BGE Österreich

Mit der Einführung des BGE in Österreich wird das Sozialsystem nicht aufgegeben, sondern um das Grundeinkommen erweitert. Dies führt dazu, dass sich der administrative Aufwand um ein Vielfaches vereinfacht und die Bürokratie abgebaut wird, um so den Menschen mehr Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten.

Am Ende haben alle mehr Geld in der Tasche, mehr Möglichkeiten und gleiche Chancen. Es entsteht dadurch ein gerechteres System, das auf Sicherheit und Vertrauen aufbaut.

Was entfällt alles durch das „BGE Österreich“ ?

Nach der Umsetzung des „BGE Österreich“ entfallen beispielsweise folgende Versicherungs-Leistungen:

Weiters entfallen alle individuellen Förderungen und Subventionen an Unternehmen, Vereine und Organisationen (ausgenommen Dienstleistungen, die dem Gemeinwohl und der Sicherheit von Menschen dienen). Es werden nicht juristische Personen gefördert, sondern direkt jeder einzelne Mensch.

Was bleibt weiterhin bestehen?

Alle notwendigen Mehrleistungen, die es auch bisher gab, um Menschen ein würdevolles Leben zu ermöglichen, wie zum Beispiel das Pflegegeld und die beste Unfall- und Krankenversicherung für alle Menschen.

Was kommt neu hinzu?

Das „BGE Österreich“ sollte als Menschenrecht in die Verfassung aufgenommen werden und fortan jedem Staatsbürger bedingungsfrei ausbezahlt werden, unabhängig davon, WO und WIE dieser gerne leben möchte.

Was ist durch das „BGE Österreich“ künftig gesichert?

Beim „BGE Österreich“ handelt es sich um:

  • Individuellen Rechtsanspruch
    Unabhängig davon, ob Du alleine oder mit anderen lebst, ob Du verheiratet bist oder nicht.
  • Keine Bedürftigkeits-Prüfung
    Jeder Mensch hat Anspruch darauf, unabhängig von Einkommen und Vermögen.
  • bedingungsfreiigkeit
    Ohne Gegenleistung wird es – wie die Liebe – bedingungsfrei gewährt.
  • Existenz- und Teilhabe-Sicherung
    Es sichert Existenz und volle Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.

Weiters:

  • Sozialversicherung
    Es garantiert die beste Unfall- und Krankenversicherung für alle Menschen.
  • Pflegegeld bei besonderer Bedürftigkeit
    Pro Pflegestufe erhöht sich das „BGE Österreich“ um 20%.
  • Unpfändbar und wertgesichert

Wie hoch ist das „BGE Österreich“ ?

Die Formel lautet:

BGE Österreich“ = Mindestsicherung bzw. Mindestlohn + 100% Wohlstands-Anteil

Für Österreich wäre das für das Jahr 2022 ein bedingungsfreies Grundeinkommen von 1.955,88 Euro netto (12x im Jahr) für alle Österreicher jedes Alters. Eltern von Kindern bis zum 18. Lebensjahr erhalten für diese nur die Hälfte des Betrags ausbezahlt – die andere Hälfte wird angespart und wird mit dem 18. Lebensjahr auf das Konto des dann Erwachsenen ausbezahlt, um so einen idealen Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen.

Kostenschätzung

„1.955,88 Euro jeden Monat? Da kommt aber einiges zusammen!
Wieviel Geld benötigt wird, was dabei aber alles entfällt und wieviel dann noch (nach-) finanziert werden muss, legt unsere „Kostenschätzung 2020 für das BGE Österreich“ (damals noch EUR 1.800,–) nachvollziehbar dar.

Auszahlungsstelle

Die Auszahlung kann immer nur in einem Land erfolgen, um so Doppelbezüge zu vermeiden, unabhängig davon, in welchem Land man seinen Lebensmittelpunkt gewählt hat. Es ist der Geburtsort des Bürgers ausschlaggebend.

Gibt es auch ein BGE für Ausländer?

Ja, wir lassen niemanden zurück und haben folgende Ideen dazu:

Bedingtes Grundeinkommen (BGE)

Ausländische Bürger, die mindestens 10 Jahre bereits im Land leben oder zumindest drei Jahre legal im Land gearbeitet haben, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Auszahlung eines Grundeinkommens. Diese Auszahlung unterliegt den Bedingungen, dass der ausländische Bürger seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und es in seinem eigenen Land selbst noch kein bedingungsfreies Grundeinkommen gibt. Daher nur ein bedingtes Grundeinkommen (BGE).

Für Ausländer mit festem Wohnsitz in Österreich, deren Heimatland ebenfalls bereits ein bedingungsfreies Grundeinkommen ausbezahlt, dessen Höhe jedoch geringer ist, als das nationale BGE, erhalten eine Ausgleichszahlung, um auf die selbe Höhe des nationalen BGE zu kommen.

Bedingtes Grundeinkommen Light (BGE Light)

Ausländische Bürger, die keinen Anspruch auf ein bedingtes Grundeinkommen (BGE) haben, weil sie erst weniger als 10 Jahre in Österreich leben oder weniger als 3 Jahre legal gearbeitet haben, erhalten – sofern sie einen legalen Aufenthaltsstatus haben – ein „BGE Light“ – ein vorübergehend bedingtes Grundeinkommen – in der Höhe von 50% des „BGE Österreich“ .

Für Ausländer mit festem Wohnsitz in Österreich, deren Heimatland ebenfalls bereits ein bedingungsfreies Grundeinkommen ausbezahlt, dessen Höhe jedoch geringer ist, als das nationale BGE, erhalten eine Ausgleichszahlung, um auf die selbe Höhe des nationalen BGE zu kommen.

bedingungsfrei vs. bedingt

Unter „BGE Österreich“ verstehen wir ein bedingungsfreies Grundeinkommen (BGE), welches durch die Einführung in Österreich nur seinen Staatsbürgern selbst bedingungsfrei verteilt und ausbezahlt werden kann – also ohne jegliche Bedingung.

Es ist eine natürliche Eigenschaft der bedingungsfreiigkeit, selbst keine Bedingungen zu stellen – daher kann das bedingungsfreie Grundeinkommen auf staatlicher Ebene nur seinen Staatsbürgern zugesprochen werden, und zwar als universelles Menschenrecht, das nicht mehr verloren gehen kann.

Der Einwand, dass auch die Geburt eines Menschen selbst schon eine „Bedingung“ darstellt, um ein „bedingungsfreies Grundeinkommen“ zu erhalten, dient entweder nur zur bewussten Diffamierung des Begriffs oder geschieht aus Unüberlegtheit: Die Geburt ist einfach nur eine Voraussetzung, ein erforderlicher Zustand für ein BGE. Bedingungen werden IMMER erst NACH der Geburt von uns allen (oder auch nur wenigen Menschen) gestellt. Niemand kann bedingen, dass ein gewisser Mensch bereits geboren sein oder erst werden muss!

Geld für die Auszahlung eines Grundeinkommens
ist mehr als genug vorhanden.


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