1.000 Euro sind kein Grundeinkommen!

Existenz- und teilhabesichernd ist eines der vier Kriterien für ein (bedingungsloses) Grundeinkommen. Wenn dieses nicht erfüllt ist, handelt es sich um kein Grundeinkommen und muss korrekterweise anders bezeichnet werden, z.B. als Bürgergeld oder Solidardividende.

Was heißt existenz- und teilhabesichernd nun konkret in Zahlen?

Nehmen wir zunächst einmal gesetzliche Bestimmungen her. Die Sozialhilfe, als letztes, löchriges Netz im Sozialstaat, betrug in Österreich 2023 für eine alleinlebende Person maximal 1.054,- Euro. Dass damit kein Auskommen zu finden ist, belegt schon die Tatsache, dass gleichzeitig als unpfändbares Existenzminimum ein Betrag von 1.217,- Euro galt. Das entspricht gleichzeitig dem Ausgleichszulagen-Richtsatz, auf den niedrigere Pensionen aufgestockt werden können.

Dass auch dieser zu niedrig ist, belegen, unter anderem, die oft zusätzlich notwendigen Sozialleistungen wie Wohnbeihilfen, Gebührenbefreiungen oder Heizkostenzuschüsse.

Womit wir zur Armutsgefährdungsschwelle kommen. Diese wird mit 60 % vom Medianeinkommen berechnet und lag 2023 schon bei 1.392,- Euro. Diese Berechnungsmethode sollte durchaus hinterfragt werden, weil sie eher willkürlich gesetzt ist. Vom konkreten Bedarf geht hingegen das Referenzbudget aus, welches von der Schuldenberatung erstellt wird und – wieder für 2023 – auch 151,- Euro für soziale und kulturelle Teilhabe beinhaltet und somit zu einem Betrag von 1.593,- Euro kommt.

Auch das deutsche Netzwerk Grundeinkommen gibt die Höhe für ein existenz- und teilhabesicherndes Grundeinkommen für 2024 mit „zwischen 1.400,- und 1.600,- Euro“ an. Da das Preisniveau in Österreich um 10 – 20 % höher ist als in Deutschland, kommen wir für ein existenz- und teilhabesicherndes Grundeinkommen auf einen Mindestbetrag von ca. 1.600,- Euro pro Monat.

Regelmäßige Zahlungen an die Bevölkerung, die nicht existenz- und teilhabesichernd sind oder sogar unter der Armutsgefährdungsschwelle liegen, sind kein Grundeinkommen und brauchen zur Differenzierung einen anderen Namen. Vorschläge dafür sind unter Info (ät) Akademie-BGE.at herzlich willkommen.

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