Pensions-Auszahlungen

Grundlagen in Österreich

Es gibt in Österreich keine Mindestpension, sondern eine sogenannte Ausgleichszulage. Dadurch ist sehr oft Altersarmut vorprogrammiert, und zwar bei vielen Frauen und Männern, die weniger als 40 Versicherungsjahre vorzuweisen haben. Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf die Ausgleichszulage gewertet.

Im Jahr 2022 beträgt der Richtsatz dafür für pensionierte Alleinstehende 1.000,481 Euro, für pensionierte Ehepaare sowie für eingetragene Partnerschaften 1.578,36 Euro. Dadurch erhält jeder Einzelne nur noch ca. 789,18 Euro, was bedeutet, dass ein Zusammenleben sogar noch finanziell bestraft wird.

Geplante Armut

Die Ausgleichszulage bekommt man auch nur dann, wenn man im Inland lebt. Der oben erwähnte Ausgleichszulagen-Richtsatz für Alleinstehende liegt leider weit unter der Armutsgrenze (1.328,–2 Euro monatlich in 2021) und sorgt dafür, dass wir in Österreich eine hohe Altersarmut haben. Wir nennen dies daher auch eine geplante Armut.

Österreich zählt weltweit zu einem der reichsten und wohlhabendsten Länder, sodass dieser Zustand wirklich mehr als beschämend ist. Laut der Armutskonferenz sind 17,5% des österreichischen Volkes (das sind ca. 1,5 Mio. Menschen) armuts- oder ausgrenzungs-gefährdet. Besonders gefährdet sind Kinder, Frauen im Alter, Alleinerzieherinnen und Langzeitarbeitslose.

Die gute Nachricht:

Da es sich beim bedingungsfreien Grundeinkommen “BGE Österreich“, das von Geburt bis zum Tode ausbezahlt wird, auch um einen komplett neuen Generationenvertrag handelt, ersetzt dieser auch das bisher bestehende Pension-System und seine Auszahlungen. Höhere Ansprüche bleiben jedoch aufrecht und werden auch nach Einführung des “BGE Österreich” weiterhin ausbezahlt.

Wie sieht dann die Praxis aus?

Jeder, der bis zur Einführung des “BGE Österreich” (Stichtag) einen höheren Pensionsanspruch hat, als der eigentliche BGE-Betrag, erhält natürlich diesen höheren Anspruch auch weiterhin ausbezahlt. Alle Pensionen, die zuvor niedriger waren, als der BGE-Betrag, dürfen sich freuen, da es dann keine niedrigeren Auszahlungs-Beträge mehr gibt.

Somit beenden wir sofort die Altersarmut.


  1. Webseite Oesterreich.gv.at: Thema Pension / Ausgleichszulage / Verfahrensablauf, abgerufen am 8. Februar 2022 

  2. Webseite “Die Armutskonferenz”: Aktuelle Armutszahlen, abgerufen am 8. Februar 2022