Der Wohlstand beruht auf der gesamten Arbeitsleistung aller Generationen. Mit gesamter Arbeitsleistung ist jede Tätigkeit gemeint, nicht nur Erwerbsarbeit! Daher hat jeder Mensch – auch bereits ein Neugeborenes – einen natürlichen Anspruch auf ein bedingungsfreies Grundeinkommen und damit auf einen Teil des Wohlstandes.
Das bedingungsfreie Grundeinkommens-Modell „BGE Österreich“ entspricht nicht nur einem neuen Generationenvertrag, sondern bringt erstmals auch die Menschenrechte vom Papier ins reale Leben, da durch das Geburtsortsprinzip das universelle Recht auf Leben, wie es in den Menschenrechten beschrieben steht, umgesetzt wäre.