Sozialhilfe (Mindestsicherung)

Leider gibt es in Österreich keine einheitliche Regelung, was die Sozialhilfe betrifft, wir sprechen daher hier im Speziellen über das Wiener Modell.

Höhe der Sozialhilfe (für Wien, 2022):

  • Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 977,94 Euro
  • Paare (pro Person): 733,46 Euro
  • Zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind): 264,04 Euro

Die Wiener Sozialhilfe hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden. Dies ist jedoch aufgrund der Höhe, wie man sehen kann, nicht wirklich möglich, gehört jedoch trotzdem weltweit zu einem der besten Sozialen-Sicherungs-Systeme.

Anspruch auf eine Sozialhilfe hat man nur dann, wenn man keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe hat und weniger als 4.890,00 Euro (Vermögensfreibetrag) besitzt. Es handelt sich hier um das allerletzte soziale Netz sozusagen.

Wie ihr auch hier sehr gut sehen könnt, wird bei Einführung eines bedingungsfreien Grundeinkommen nach unserem Modell eine

Sozialhilfe (Mindestsicherung) nicht mehr notwendig

sein. Das bedingungsfreie Grundeinkommen “BGE Österreich” wird um einiges höher und damit auch sozialer sein.