Notstandshilfe

Wer zuvor Arbeitslosengeld bezogen hat und die mögliche Bezugsdauer aus­ge­schöpft ist, kann dann die sogenannte „Notstandshilfe” beantragen.

Wenn kein Einkommen angerechnet wird beträgt die Notstandshilfe 95%1 des Grund­be­trags des zuvor bezogenen Ar­beits­los­engeldes. Die Notstandshilfe er­hält man zeitlich unbegrenzt, sie wird jedoch jeweils für längstens 52 Wochen bewilligt. Danach muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden.

Nach sechs-monatiger Bezugsdauer wird – entsprechend der Dauer des zuvor bezogenen Ar­beits­losen­geldes – eine Obergrenze bei der Höhe der Notstandshilfe eingezogen. Das ist die so­ge­nannte Deckelung. Aus unserer Sicht gibt es die Notstandshilfe nur deshalb, um weiteren Druck auf arbeitslose Menschen auszuüben und um sie gesellschaftlich noch stärker zu stigmatisieren.

Bei Einführung des bedingungsfreien Grundeinkommens “BGE Österreich” ist auch die Auszahlung einer Notstandshilfe nicht mehr notwendig,

da es dann keinen Notstand mehr gibt.


  1. Webseite AMS Österreich: Thema “Geld vom AMS” / Notstandshilfe, abgerufen am 21. Mai 2020